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Einbürgerungstest


Stand August 2008

  Ab dem 1. September 2008 ist das Bestehen des Einbürgerungstests eine weitere Voraussetzung für die Einbürgerung. Mit dem Test sollen Grundkenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie über die Lebensverhältnisse in Deutschland nachgewiesen werden.
Der vom Bundesministerium veröffentlichte Gesamtkatalog umfasst 300 bundesweit einheitliche Fragen und 10 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind. Für einen Test werden insgesamt 33 Fragen ausgewählt. Pro Frage werden vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen jeweils nur eine richtig ist. Der Test gilt als bestanden wenn 17 von 33 Fragen richtig angekreuzt wurden.

Einbürgerungstest - Gesamtkatalog:
Bundeseinheitlicher Einbürgerungstest mit allen 300 Prüfungsfragen sowie die 10 zusätzlichen Fragen sortiert nach den einzelnen Bundesländern

Einbürgerungstest online - Machen Sie den Test!

Aktuelle Informationen für Berlin:  mehr...

Der neue Fragenkatalog für einen Einbürgerungstest hat gemischte zum Teil kontroverse Reaktionen in Politik und Gesellschaft hervorgerufen.

   Stand Juli 2007
"Die erfolgreiche Integration rechtmäßig in Deutschland lebender Migranten liegt im wohlverstandenen Interesse der aufnehmenden Gesellschaft wie der zugewanderten und zuwandernden Menschen. Entsprechend dem Prinzip des Forderns und Förderns sind Zuwanderer und Aufnahmegesellschaft gehalten, ihren Beitrag zum Gelingen der Integration zu leisten. Schlussstein gelungener Integration ist die Einbürgerung. Erst sie eröffnet den Zugewanderten die uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben mit den sich darin bietenden Chancen und bereichert unser Land durch die eingebrachte Vielfalt. Migranten müssen es als ihre selbstverständliche Aufgabe begreifen, sich und ihre Kinder in die deutsche Gesellschaft zu integrieren, und ihren aktiven Beitrag leisten."

Auszug aus der Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 180. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 5. Mai 2006 in Garmisch-Partenkirchen

Hier finden Sie den Test aus Hessen und Baden-Würtemberg
Im Vergleich dazu der Test aus den USA und Kanada

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch bei Wikipedia

Am 14.12.2005 gab das Innenministerium Baden-Würtemberg in Form einer Presseinformation eine Begründung für den Gesprächsleitfaden ab.

Am 12.01.2006 erstellte ein Rechtsanwalt eine Rechtspolitisch-gutachterliche Stellungnahme zum Gesprächsleitfaden für Einbürgerungsbehörden in Baden-Württemberg.

Hier nun einige Stellungnahmen:
Stellungnahme der Türkischen Gemeinschaft in Deutschland
Stellungnahme der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.
Stellungnahme des Bischöflichen Ordinariats Rottenburg-Stuttgart und des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg
Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverband in Sachsen-Anhalt
Stellungnahme des Vorsitzenden der HammSPD Ralf-Dieter Lenz
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Stellungnahmen aus Zeitungen

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