Informationen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments von Sahra Wagenknecht, MdEP, Mitglied in der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL).

News from the Committee on Economic and Monetary Affairs (ECON)

17.12.2007

Nein zu den Verträgen von Lissabon!
    Für Volksabstimmungen über den Reformvertrag!
Hedgefonds für alle?
    Bericht über Vermögensverwaltung II angenommen
Sind unsere Einlagen sicher?
    Warum die Finanzkrise und europaweite Konzentrationsprozesse eine Reform der Einlagensicherungssysteme erfordern
Mehr Geld für FRONTEX und Galileo
    EU-Haushalt 2008 abgesegnet
Verlängerte Frist für ermäßigte Mehrwertsteuersätze
    Ausnahmeregelungen gelten bis (mindestens) Ende 2010
Europäisches Parlament spricht sich für Abschaffung der Gesellschaftssteuer aus

Nein zu den Verträgen von Lissabon!

Für Volksabstimmungen über den Reformvertrag!

Am 13. Dezember haben die Staats- und Regierungschefs der EU in Lissabon den Reformvertrag unterzeichnet. Laut Bundeskanzlerin Merkel ist er die "Grundlage für die Europäische Union im 21. Jahrhundert". Zwar wird auf nationale Symbole wie Flagge oder Hymne verzichtet und auch die Grundrechtecharta ist kein integraler Bestandteil des Vertrags mehr - in den entscheidenden Punkten ist der Reformvertrag jedoch mit dem europäischen Verfassungsentwurf identisch, der 2005 von einer Mehrheit der französischen und niederländischen Bevölkerung abgelehnt worden war.

"Bestand haben damit aber auch die Kritik am Verfassungsvertrag und die Gründe für seine Ablehnung", stellt der Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Gregor Schirmer in einem Hintergrundartikel zum Reformvertrag fest. Und da die neoliberale und militaristische Grundausrichtung des Vertragswerkes fortbesteht, ist auch die (im Vergleich zu den Verträgen von Nizza) verbesserte Handlungsfähigkeit der EU nicht unbedingt von Nutzen, da sie die Durchsetzung der festgeschriebenen unsozialen und militaristischen Politik nur einfacher macht.

Doch selbst wenn man die inhaltliche Kritik an den Verträgen von Lissabon nicht teilt - allein aus Respekt vor dem Willen der Bevölkerung sollte man die Bürgerinnen und Bürger Europas über die künftige vertragliche Grundlage der EU mitentscheiden lassen! Jedenfalls kann es nicht sein, dass ein Vertrag, der inhaltlich mit der abgelehnten EU-Verfassung nahezu identisch ist, nun ohne große Debatte durch die Parlamente gejagt wird. Entsprechend fordern zahlreiche Parteien und soziale Bewegungen aus ganz Europa, dass nicht nur in Irland (das von seiner Verfassung her dazu verpflichtet ist), sondern auch in den anderen Staaten der EU Volksabstimmungen über den Reformvertrag durchgeführt werden.

Wer die Forderung nach einem Referendum teilt: Auf der homepage der Partei DIE LINKE. kann man online für die Durchführung einer Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon (EU-Reformvertrag) in der Bundesrepublik Deutschland unterschreiben oder entsprechende Unterschriftenlisten herunterladen.

Leider bleibt für Proteste nicht viel Zeit - so ist die Bundesregierung entschlossen, den Reformvertrag, der zum 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, schon bis Mai 2008 durch Bundestag und Bundesrat zu peitschen. Es gilt also jetzt, gegen das undemokratische und ignorante Manöver der europäischen Regierungen Stellung zu beziehen!

lk

Hedgefonds für alle?

In seiner Plenumssitzung am 13. Dezember 2007 nahm das EP mit großer Mehrheit einen Bericht des FDP-Abgeordneten Wolf Klinz über Vermögensverwaltung II an. Darin wird zu einigen Aspekten des von der Kommission vorgelegten Weißbuches für den Ausbau des Binnenmarktrahmens für Investmentfonds Stellung genommen.

In ihrem Weißbuch weist die Kommission u. a. darauf hin, dass die gegenwärtigen Bestimmungen der OGAW-Richtlinie (hier handelt es sich um Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) den neuen Herausforderungen des Wettbewerbs und den sich verändernden Bedürfnissen der Anleger nicht mehr gerecht wird. In dem Bericht von Klinz heißt es zur Bedeutung dieser Richtlinien: "Den Eckpfeiler des EU-Rahmens für Investmentfonds bildet die OGAW-Richtlinie von 1985, die zur Entstehung eines großen und wachsenden Markts für Privatkunden-Fonds in der EU geführt hat. Gegenwärtig sind 6.213 Milliarden Euro in OGAW angelegt. Damit entfallen 78,9 % des europäischen Fondsmarkts auf dieses Segment." Diese OGAW-Fonds unterliegen einer gewissen hoheitlichen Aufsicht und erhalten, sollte an ihnen nichts zu beanstanden sein, einen sogenannten "EU-Pass". Der FDP-Politiker führte nun in der Begründung seines Berichts aus, dass "das breite Spektrum von Nicht-OGAW-Fonds für private Anleger zunehmend an Attraktivität gewinnt." Und: "Ein Nachteil ist jedoch, dass für solche Fonds kein „EU-Pass“ besteht, wodurch die Auswahl für private Anleger im Binnenmarkt eingeschränkt wird." Unter Paragraph 26 des Berichts wurde von ihm in diesem Zusammenhang ausdrücklich "bedauert, dass die gegenwärtige Ausgestaltung der Anlagestrategien dazu geführt hat, dass Vermögenswerte wie Dach - Hedgefonds oder offene Immobilienfonds nicht in den Bereich der zulässigen Anlageformen fallen". Mit anderen Worten: Die sehr profitträchtigen aber zugleich hochriskanten Dach - Hedgefonds sollen danach auch für eine möglichst große Zahl privater Anleger geöffnet sein. Dazu hatte die Europaabgeordnete der Linken, Sahra Wagenknecht bereits im ECON - Ausschuss einen Änderungsantrag vorgelegt, der eine solche Öffnung ausgeschlossen hätte. Dieser Antrag wurde leider abgelehnt, u. a. auch von den Abgeordneten der Sozialdemokraten, jenen, die sich sonst so gern als Kritiker der "Heuschrecken" hervortun. Da die Sozialdemokraten dem Bericht auch im Plenum ihre Stimme gaben, wurde er schließlich mit breiter Mehrheit gebilligt. Die Abgeordneten der GUE/NGL stimmten mit Nein.

aw

Sind unsere Einlagen sicher?

Warum die Finanzkrise und europaweite Konzentrationsprozesse eine Reform der Einlagensicherungssysteme erfordern

Am 13. Dezember stimmte das Europäische Parlament über einen Bericht des konservativen Abgeordneten Christian Ehler ab, der sich mit Einlagensicherungssystemen in der EU beschäftigt. Das Thema ist aktuell und wichtig. Denn gäbe es keine funktionierenden Einlagensicherungssysteme in der EU, die garantieren, dass Sparer im Fall der Zahlungsunfähigkeit eines Kreditinstituts wenigstens einen Teil ihrer Bankeinlagen zurückbekommen, so hätten die aktuellen Turbulenzen auf den Finanzmärkten sicher schon diverse Bank Runs ausgelöst – mit fatalen Folgen für die Stabilität des gesamten Kreditsystems.

In Europa sorgt die Richtlinie 94/19/EG vom 30. Mai 1994 dafür, dass es gewisse Mindeststandards gibt, was den Schutz von Spareinlagen betrifft. Die Richtlinie sieht vor, dass jeder Verbraucher im Fall einer Insolvenz der Bank zumindest 20.000 € aus seinen Einlagen zurückerhält. Allerdings besagt die Richtlinie auch, dass „in einigen Mitgliedstaaten … für nichtverfügbare Einlagen keine Entschädigung in voller Höhe gezahlt (wird), um die Einleger zu veranlassen, die Qualität der Kreditinstitute sorgfältig zu prüfen.“ Und sollte ein Mitgliedstaat der Auffassung sein „daß bestimmte Gruppen von Einlagen oder Einlegern, die ausdrücklich genannt werden müssen, keines besonderen Schutzes bedürfen, so muß er die Möglichkeit haben, sie von der durch die Einlagensicherungssysteme gebotenen Sicherung auszunehmen.“

Um zu klären, „inwieweit die bestehenden Regelungen angesichts der zunehmenden Integration der Finanzmärkte und der grenzüberschreitenden Zusammenschlüsse von Kreditinstituten noch ihrem Zweck gerecht werden,“ führte die EU-Kommission 2005 eine Konsultation durch, die in einer Mitteilung zur Überprüfung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme mündete. In dieser Mitteilung wird zwar auf zahlreiche Probleme hingewiesen, die den Schutz der Einleger beeinträchtigen können und den Wettbewerb zugunsten von Finanzinstitutionen verzerren, die geringere Schutzstandards bieten. Zu der Empfehlung, die Einlagensicherungssysteme einer grundlegenden Reform zu unterziehen - z.B. durch den Aufbau europaweiter Einlagensicherungssysteme oder wenigstens eine Angleichung der Finanzierungsarten der Einlagensicherung (in den meisten Ländern wird sie ex ante durch versicherungsähnliche Beiträge finanziert; in manchen Ländern folgt die Finanzierung jedoch ex post, d.h. nachdem die Krise schon eingetreten ist) - spricht sie sich jedoch nicht aus.

Gleiches gilt für den Bericht des europäischen Parlaments, welcher sich der Einschätzung der Kommission anschließt, dass "legislative Änderungen der Richtlinie 94/19/EG erst nach Vorlage weiterer Untersuchungsergebnisse, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitenden Risiko- und Krisenmanagements, anzustreben sind." Bis dahin soll die Funktionsweise der Einlagensicherungssysteme durch selbstregulatorische Maßnahmen verbessert und "das Informationsniveau des Kunden" gesteigert werden, "um diesen in die Lage zu versetzen, sich bewusst für den Vermittler zu entscheiden, dem er seine Ersparnisse anvertraut."

Besonders vertrauenserweckend hört sich das nicht an. So ist zu befürchten, dass konkrete Maßnahmen zur Krisenprävention und zum Schutz von Sparerinnen und Sparern immer erst ex post ergriffen werden, d.h. wenn es schon zu spät ist.

lk

Mehr Geld für FRONTEX und Galileo

In zweiter Lesung hat das Europäische Parlament am 13. Dezember den Haushalt für das Jahr 2008 angenommen. Er hat ein Volumen von und 120 Mrd. Euro, was 0,96 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU entspricht. Wie Prof. Jörg Huffschmid in einer Stellungnahme zum Expertengespräch über den Haushalt der EU feststellt, welches am 14.11. im Deutschen Bundestag stattfand, sind 120 Mrd. Euro angesichts der wachsenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Probleme in der EU nicht eben viel: "Die Philosophie des maximalen Sparens ist offensichtlich zur obersten politischen Priorität geworden und hat die Frage nach den politischen Zielen und Gestaltungsmöglichkeiten verdrängt, die mit dem Haushalt der EU verfolgt und umgesetzt werden sollen", kritisiert Huffschmid und fordert die Einführung ener BNE-bezogenen EU-Steuer sowie die mittelfristige Anhebung des EU-Haushalts auf ein Niveau von 3 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU.

"Eine von den Menschen als Fortschritt empfundenen europäische Integration kann sich nicht auf umfassende Marktöffnung und Deregulierung beschränken, sondern bedarf aktiver Gestaltung in den Bereichen, in denen sich besondere Probleme entwickelt haben," so Huffschmid, der gleichzeitig empfiehlt, deutlich mehr Finanzmittel für den Kampf gegen die alarmierende Zunahme der Armut, für den ökologischen Umbau der Industriegesellschaften, für die mittelfristige Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung durch antizyklische Konjunkturpolitik sowie die Herstellung bzw. Modernisierung umweltverträglicher transeuropäischer Netze (TEN) zu verwenden.

Doch leider werden in Europa derzeit andere Prioritäten gesetzt. Zwar entfällt der größte Teil der Finanzmittel (über 57 Mrd. €) erstmals auf Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit im Zuge der Lissabon-Strategie, d.h. es findet eine gewisse Prioritätenverschiebung zu Lasten der Agrarpolitik statt, die sonst immer die meisten Gelder beansprucht hatte. Schaut man sich an, in welchen Bereichen die Finanzmittel 2008 am meisten gesteigert worden sind, so zeigt sich jedoch, dass vor allem bei der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (+ 28 Prozent) als auch bei dem "Management der Migrationströme" (+24 Prozent) politische Prioritäten gesetzt wurden (vgl. die Abbildung auf der homepage der Kommission).

Solange sich an diesen Prioritäten nichts ändert - die auch darin zum Ausdruck kommen, dass die EU mehr Geld für den Endausbau des EU-Satellitensystems Galileo auszugeben bereit ist (300 Mio. € für 2008 und insgesamt 3,4 Mrd. € bis 2013) als für das wichtigste Umweltschutzprogramm der Europäischen Union (267 Mio. € für 2008) - wird wohl auch eine Erhöhung des EU-Haushalts nur begrenzt von Nutzen sein.

lk

Verlängerte Frist für ermäßigte Mehrwertsteuersätze

Nach Vorschlag der Kommission soll eine Reihe demnächst auslaufender Ausnahmeregelungen für ermäßigte Sätze bei der Mehrwertsteuer durch eine Änderung der Richtlinie 2006/112/EG vorläufig bis Ende 2010 verlängert werden. Dadurch will die Kommission die Ungleichbehandlung alter und neuer Mitgliedstaaten verhindern, die dadurch entstehen würde, dass im Falle der nach dem 1.1.1995 beigetretenen Mitglieder viele Ausnahmen Ende 2007 auslaufen, während die zuvor erteilten Genehmigungen aufgrund der Richtlinie 2006/112/EG bis zur Einführung einer „endgültigen“ Regelung (vorgesehen ist das Jahr 2010) für die alten EU-Mitglieder fortgelten.

Von der vorgeschlagenen Verlängerung der Übergangsregelungen sind solche in Tschechien, Zypern, Malta, Polen und Slowenien betroffen. Es geht dabei etwa um Bauleistungen für den Wohnungsbau (in Polen und Tschechien und Slowenien), um Nullsätze für Arznei- und Lebensmittel (in Zypern und Malta) aber auch um Ausnahmen bei bestimmten Büchern und Fachzeitschriften. Gegen die von der Kommission vorgeschlagene Verlängerung haben sich im Rat die Regierungen Deutschlands und Dänemark ausgesprochen. Nach ihnen bestünde bei einer Verlängerung der Regelung die Gefahr, dass man den Ergebnissen der gegenwärtig stattfindenden umfassenden Debatte über die Mehrwertsteuersätze im Rat vorgreifen würde. Für das Europäische Parlament hatte die niederländische sozialdemokratische Abgeordnete Ieke van den Burg den Kommissionsvorschlag begrüßt. In der Plenumsabstimmung am 12.12.07 folgte ihr das Parlament dabei fast geschlossen. Auch die Fraktion der Linken stimmte für diesen Bericht, spricht sie sich doch grundsätzlich gegen höhere Mehrwertsteuern aus, da dies regelmäßig zu einer Verlagerung der Steuerlast auf die ärmeren Bevölkerungsschichten führt.

aw

Europäisches Parlament spricht sich für Abschaffung der Gesellschaftssteuer aus

Im Dezember 2006 hatte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Neufassung der Richtlinie 69/335/EWG über die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital vorgelegt. Dieser Vorschlag bezweckt einerseits die Vereinfachung dieser Gemeinschaftsvorschrift, andererseits die schrittweise Abschaffung der Gesellschaftssteuer, um - wie es in der Begründung des Kommissionsvorschlags heißt - "zum Abbau von Hindernissen im europäischen Binnenmarkt und zum Wirtschaftswachstum innerhalb der EU beizutragen". Zugleich soll das Verbot der Einführung bzw. Erhebung ähnlicher Steuern verstärkt werden.

Bereits mit der Richtlinie 85/303/EWG wurde 1985 klargestellt, dass die Gesellschaftssteuer abgeschafft werden soll. Die Einkommensverluste, die sich aus einer solchen Änderung ergeben würden, waren jedoch für einige Mitgliedstaaten unannehmbar, und ihnen wurde daher die Möglichkeit gegeben, entweder Vorgänge von der Steuer zu befreien oder einen einheitlichen Satz von höchstens 1% zu erheben. Eine implizierte Verpflichtung zum Stillstand hinderte die Mitgliedstaaten daran, die Gesellschaftssteuer wieder zu erheben, nachdem sie einmal darauf verzichtet hatten.

Seit 1985 hat sich eine Tendenz zur Abschaffung der Gesellschaftssteuer abgezeichnet. Immer mehr Staaten schafften sie ab. Somit wird diese Steuer heute nur noch in sieben (Griechenland, Spanien, Zypern, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal) der 27 Mitgliedstaaten erhoben. In Polen und Portugal beläuft sich ihr Satz bereits auf 0,5% oder weniger und in Zypern auf 0,6%. In den restlichen 4 Mitgliedstaaten beträgt der Satz 1,0%.

In seinem Berichtsentwurf folgte der CDU-Abgeordnete Werner Langen dem Vorschlag der Kommission. Ausdrücklich wird darin von ihm die Abschaffung der Gesellschaftssteuer befürwortet. Vorgeschlagen wurde von Langen lediglich eine gewisse zeitliche Anpassung, da eine Umsetzung der Vorschläge der Kommission, wie ursprünglich vorgesehen, bereits für den 1. Januar 2007 nicht mehr möglich ist. Da mit der verlangten Abschaffung der Gesellschaftssteuer nun auch in den verbliebenen sieben Mitgliedsländern einmal mehr die Kapitalseite steuerlich entlastet wird, sprach sich die Fraktion der Linken im EP gegen diesen Bericht aus.

aw

Redaktion

Impressum

Sahra Wagenknecht

MdEP, Koordinatorin für die Fraktion GUE/NGL im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Parlament Européen
Rue Wiertz, ASP 6F258
B-1047 Brüssel
Belgien
fon: +32-2-284 56 19
fax: +32-2-284 96 19

Newsletter verwalten

Wenn Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, schicken Sie einfach eine E-Mail.