Informationen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments von Sahra Wagenknecht, MdEP, Mitglied in der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL).

News from the Committee on Economic and Monetary Affairs (ECON)

25.04.2008

Nein zum Reformvertrag
    Zur Entscheidung des Bundestags über den Vertrag von Lissabon
Skandalöses Urteil zum Vergabegesetz
    EuGH als Erfüllungsgehilfe neoliberaler Politik
"Der freie Kapitalverkehr ist nicht absolut"
    Die Europäische Kommission nimmt Staatsfonds ins Visier
Was bedeutet "fair value"?
    Parlament verabschiedet Entschließung zu Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS)
Kapitalverkehr und Niederlassungsfreiheit beschränken
    Europäische Petition fordert Konsequenzen aus der Finanzkrise

Nein zum Reformvertrag

Zur Entscheidung des Bundestags über den Vertrag von Lissabon erklärt Sahra Wagenknecht, Europaabgeordnete und Mitglied des Vorstands der Partei DIE LINKE:

"Die Zustimmung des Bundestags zum Vertrag von Lissabon ist eine Niederlage für die Demokratie und ein weiteres Zeichen für die Ignoranz einer politischen Klasse, die sich von den Interessen der Bevölkerung mehr und mehr entfernt hat. Dass der Vorläufer des Reformvertrags bei Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden durchgefallen ist, dass viele Millionen Menschen in Europa die militaristischen und neoliberalen Inhalte der EU-Verträge ablehnen und an der Entscheidung über die künftige Verfasstheit der EU beteiligt werden wollen – all dies interessiert die vermeintlichen „Volksvertreter“ aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen herzlich wenig.

Doch wer glaubt, die Auseinandersetzung um den Vertrag von Lissabon sei mit der heutigen Entscheidung des Bundestags gelaufen, der täuscht sich. Ein Vertrag, in dem das Recht des Kapitals auf schrankenlose Ausbeutung höheres Gewicht hat als die Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften, ist nicht akzeptabel. Wie nötig es ist, die vertraglichen Grundlagen der EU zu ändern, haben die jüngsten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (zu Laval, Viking Line und Rüffert) sehr deutlich gemacht: In all diesen Fällen wurden elementare soziale Rechte – vom Streikrecht bis hin zu Auflagen zur Zahlung von Mindestlöhnen – mit Verweis auf die in den EU-Verträgen verankerte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit angegriffen und ausgehöhlt.

Ein Europa der Konzerne, wie es der Reformvertrag vorsieht, widerspricht den Interessen und Erwartungen der meisten Menschen in Europa. Wer ein friedliches, soziales und demokratisches Europa will, sollte sich also dafür einsetzen, dass die EU-Verträge revidiert werden. Zum Beispiel muss Artikel 56 des Lissabonner Vertrags, der jegliche Kontrolle von Kapitalflüssen untersagt und damit die Gesellschaft den Profitinteressen des Finanzkapitals ausliefert, ersatzlos gestrichen werden. Ferner muss die in den Artikeln 43, 48 und 49 des Lissabonner Vertrags geregelte Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit beschränkt oder gänzlich revidiert werden. Und selbstverständlich müssen alle Artikel, die die EU zur Aufrüstung verpflichten oder den Einsatz von EU-Truppen im Ausland erlauben, abgeschafft und durch ein unbedingtes Friedensgebot ersetzt werden!"

 

Skandalöses Urteil zum Vergabegesetz

EuGH als Erfüllungsgehilfe neoliberaler Politik

Pressemitteilung von Sahra Wagenknecht zum Urteil des EuGH zum niedersächsischen Vergabegesetz vom 03.04.2008

"Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Angriff auf die Rechte von Beschäftigten und Gewerkschaften in ganz Europa. Der EuGH kippt einmal mehr soziale Vorkehrungen, die zum Schutze der Arbeitnehmer existieren, zugunsten einer Regelung, die vor allem den Interessen der profitorientierten und schlagkräftigen transnational tätigen Großunternehmen dient. So kann es nach Ansicht des EuGH unzulässig sein, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Bedingung zu knüpfen, dass am Ausführungsort Tariflöhne gezahlt werden.

Mit diesem Urteil wird Sozialdumping in ganz Europa Vorschub geleistet. Wie schon in den Urteilen zu Laval und Viking Line hat der EuGH auch hier entschieden, dass der Kampf um gleiche Löhne und Arbeitsbedingungen mit Verweis auf die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der Unternehmen eingeschränkt werden kann. Damit zeigt sich der EuGH erneut als ein Erfüllungsgehilfe der neoliberalen Politik, die von den Mitgliedstaaten vorgegeben wird und deren Ziel die Schaffung bestmöglicher Voraussetzungen für die Konzerne durch die Absenkung der Sozialstandards ist. Dies steht in einer Linie mit dem Vertrag von Lissabon, in dem die neoliberalen Grundfreiheiten Vorrang vor den Grundrechten und nationalstaatlichen Schutzbestimmungen erhalten. Die Ratifizierung des Vertrags muss daher umgehend ausgesetzt werden! Das heutige EuGH-Urteil zeigt: Notwendig ist eine Änderung des europäischen Primärrechts, damit die bestehenden Grundrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam geschützt werden.

Um die schlimmsten Folgen des Urteils auf nationaler Ebene abwenden zu können, bleibt nur eins: Auch im Baugewerbe und in anderen Branchen müssen Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Für Branchen, in denen tarifliche Lösungen nicht greifen oder Tariflöhne ein Mindestniveau unterschreiten, muss endlich ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,44 Euro vorgeschrieben werden!

 

"Der freie Kapitalverkehr ist nicht absolut"

Die Europäische Kommission nimmt Staatsfonds ins Visier

In einer am 27. Februar 2008 vorgelegten Mitteilung plädiert die Europäische Kommission für "ein gemeinsames europäisches Vorgehen gegenüber Staatsfonds". Worum geht es bei diesen Staatsfonds? Hierzu die Kommission in ihrer Mitteilung: "Ursprünglich verfügten nur wenige Länder über Fonds dieser Art. Heute unterhalten mehr als dreißig Länder Staatsfonds; allein seit dem Jahr 2000 sind zwanzig neue Fonds hinzugekommen. (...) Die von den Staatsfonds verwalteten Mittel werden auf 1,5 bis 2,5 Billionen Dollar geschätzt, was mehr als der Hälfte der weltweiten offiziellen Währungsreserven oder dem gesamten Anlagevermögen sämtlicher Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen entspräche." Die größten Staatsfonds befinden sich in Ländern mit anhaltend hohen Überschüssen, gespeist vor allem aus dem Ölexport. Sie werden von arabischen Ländern, von China, Russland, Singapur und Norwegen unterhalten.

Doch anders als Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen, die durch ihr Geschäftsgebaren und durch ihre Undurchsichtigkeit erheblich zur Verschärfung der gegenwärtigen Krise auf den Finanzmärkten beitragen, wirken die Staatsfonds eher beruhigend, geht es ihnen doch um langfristige Anlagen in wirtschaftlich und technologisch aussichtsreichen Sektoren. Das muss auch die Kommission eingestehen: "Bisher haben sich Staatsfonds zudem als zuverlässige Investoren erwiesen, deren Tätigkeit keinerlei Probleme für den Binnenmarkt verursachte. Ihre meistenteils längerfristige Anlagestrategie kann darüber hinaus zur Stabilität des internationalen Finanzsystems beitragen. (...) Mehrere Finanzinstitute haben dank der Investitionen von Staatsfonds ihr Kapital umschichten können. Die Investitionstätigkeit der Staatsfonds hat sich somit stabilisierend auf das globale Bankensystem ausgewirkt und dass Vertrauen in das internationale Finanzsystem insgesamt gestärkt."

Und doch stehen sie - anders Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen - in der Kritik der EU: "Als Anlageinstrumente im Staatsbesitz werfen sie jedoch manchmal auch Fragen auf, weil von ihnen eine Gefahr für die normalen marktwirtschaftlichen Funktionsabläufe ausgehen könnte. (...) Die legitimen Interessen von Bürgern und Marktteilnehmern in Europa, aber auch der Nutzen größerer Rechtssicherheit für die Staatsfonds selbst lassen einen Bedarf an mehr Transparenz, Berechenbarkeit und Kohärenz auf diesem Gebiet deutlich werden."

Warum nun ausgerechnet diese Aufmerksamkeit der Kommission für die Staatsfonds? Sollte man nicht vielmehr, mit Blick auf ihre stabilisierende Wirkung, froh sein, dass es sie überhaupt gibt? Doch es ist kein Geheimnis, dass manch "westlichem" Staat die Aktivitäten der meist aus aufstrebenden Schwellenländern kommenden Staatsfonds unheimlich geworden sind. So haben etwa die USA einen Ausschuss für Auslandsinvestitionen eingesetzt, der die Investitionen solcher Fonds kontrollieren soll. In Deutschland wird zu diesem Zweck das Außenwirtschaftsgesetz verschärft. Und in der EU sind es osteuropäische Staaten, und hier in erster Linie Polen und die baltischen Länder, die eine wirtschaftliche und schließlich auch politische Einflussnahme durch russische Staatsfonds befürchten.

Die Kommission kommt diesen Bedenken in ihrer Mitteilung mit Forderungen nach mehr Transparenz und Offenlegungspflichten entgegen. Dort findet sich auch der bemerkenswerte Satz: "Der freie Kapitalverkehr ist nicht absolut". Wohlgemerkt, dies gilt für Staatsfonds und nicht für Hedgefonds und Private-Equity-Unternehmen. Auf eine entsprechende europäische Regelung der privaten Fonds wartet man denn bisher auch vergebens.

(aw)

Was bedeutet "fair value"?

Am 24. April nahm das Europäische Parlament eine Entschließung über Internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) und die Leitung des International Accounting Standards Board (IASB) an.

Mit den Internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), die seit Januar 2005 von allen kapitalmarktorientierten Unternehmen in der EU angewandt werden müssen, wollte man einen weltweit einheitlichen Standard schaffen, nach dem die finanzielle und wirtschaftliche Situation von Unternehmen beurteilt werden kann. Die aktuelle Finanzkrise hat jedoch gezeigt, welche Tücken und Probleme mit diesen Standards verbunden sind.

Früher wurde in Deutschland nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) bilanziert. Die Bilanzierungsregeln orientierten sich am Interesse der Gläubiger an maximaler Sicherheit: Während die Verbindlichkeiten korrekt und in voller Höhe aufgeführt werden mussten, wurden die Vermögenswerte des Unternehmens eher zu niedrig angesetzt. Die neuen Internationalen Rechnungslegungsstandards orientieren sich dagegen am angelsächsichen Modell der Bilanzierung, d.h. es stehen die Interessen der Aktionäre und Investoren im Vordergrund. Und da potentielle Finanzanleger genau wissen wollen, über welche Vermögenswerte ein Unternehmen verfügt, hat man bei den IFRS einen "fair value"-Ansatz durchgesetzt. Dies bedeutet, dass Vermögenswerte nach ihrem aktuellen Marktwert zum jeweiligen Stichtag (d.h. jedes Quartal) in der Bilanz aufgeführt werden müssen.

Die Finanzkrise hat nun gezeigt, zu welchen Problemen dies führen kann - nämlich dann, wenn - wie im Fall der forderungsbesicherten Wertpapiere oder "Asset-backed Securities"- der Markt völlig ausgetrocknet ist und ein realer Marktpreis nur ungenau bestimmt werden kann. Wie die Financial Times Deutschland vom 7. April 2008 beschreibt, können die IFRS wie ein "Brandbeschleuniger wirken in einer Krise, die gekennzeichnet ist von Märkten, in denen ganze Wertpapierkategorien nicht mehr handelbar sind."

In jedem Fall hat die mit den IFRS eingeführte Zeitwertbilanzierung eine prozyklische Wirkung: In Boomzeiten steigt der Marktwert bestimmter Wertpapiere und die Gewinne der Banken wachsen stark an. In Krisenzeiten müssen dagegen zu jedem Quartal Wertkorrekturen nach unten vorgenommen werden, was hektische Zwangsverkäufe nach sich ziehen und eine Einschränkung der Kreditvergabe durch die Banken befördern kann.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments weist denn auch darauf hin, dass "die Anwendung des "fair value"-Prinzips für Unternehmen kostspielig sein und zu unrealistischen Bewertungen führen kann; beispielsweise bei Fehlen einer Bewertung durch reale Märkte kann die Anwendung des "fair-value" - Prinzips für den tatsächlichen Wert von Unternehmen nicht aussagekräftig sein". Gleichzeitig werde jedoch die Verdienste der IFRS betont, "die nicht nur die technischen Aspekte der Rechnungslegung betreffen, sondern auch Vorteile für die Kapitalmärkte und die Europäische Union als führende Kraft in der Welt mit sich bringen."

Kritisch äußerte sich das Parlament zu dem Vorhaben, die Bilanzierungsregeln auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) vorzuschreiben. So bedauert die Entschließung beispielsweise, dass "die vorgeschlagenen IFRS für KMU nicht ausreichend berücksichtigen, dass die Adressaten von KMU-Rechnungslegungen im Wesentlichen persönliche Teilhaber, Kreditgeber, Geschäftspartner und Beschäftigte sind, nicht aber anonyme Investoren, wie dies bei Aktiengesellschaften der Fall ist, und dass die Adressaten von KMU-Rechnungslegungen sich mehr für eine langfristige Geschäftsbeziehung interessieren als für kurzfristige Investitionen."

Außerdem bekundete das Parlament seine "Besorgnis darüber, dass es der IASCF und dem IASB an Transparenz und Rechenschaftspflicht fehlen kann, da sie nicht der Kontrolle eines demokratisch gewählten Parlaments oder einer Regierung unterliegen." Hinzu kommt, dass "die Finanzierungsstruktur der IASCF und des IASB ... zur Zeit im Wesentlichen auf freiwilligen Beiträgen unter anderem von Unternehmen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften beruht", was zu "Interessenskonflikten zwischen den Geldgebern und den Anwendern" führen kann.

Deulicher ausgedrückt: Die Internationalen Rechnungslegungsstandards werden nicht demokratisch bestimmt, sondern von der Privatwirtschaft selbst ausgearbeitet - und anschließend durch die Kommission in europäisches und schließlich in nationales Recht verwandelt. Ein solches Verfahren mag für die Gesetzgebung in der EU nicht ungewöhnlich sein - akzeptabel ist es nicht.

(lk)

Kapitalverkehr und Niederlassungsfreiheit beschränken

Europäische Petition fordert Konsequenzen aus der Finanzkrise

"Spekulation und Börsenkräche: Jetzt reicht es!" - so lautet der Titel einer europäischen Petition, die aus dem Umfeld von Attac stammt und deren Verfasser_innen sich zum Teil schon viele Jahre mit den krisenhaften Entwicklungen auf den Finanzmärkten wissenschaftlich auseinandersetzen.

"Die entfesselten Finanzmärkte zerstören die Gesellschaften. (...) Seit zwanzig Jahren durchlaufen die Weltfinanzmärkte eine Krise nach der anderen: 1987 Börsenkrach, 1990 Immobilienkrise in den USA, Europa und Japan, 1994 Sturz der US-Staatsanleihen, 1998 weltweite Krise der Finanzmärkte, 2000-2002 Platzen der Internetblase und 2007-2008 schließlich Immobilienkrise, die sich möglicherweise zu einer weltweiten Krise der Finanzmärkte ausweiten wird. Warum diese ständige Wiederholung? Weil die freie Zirkulation des Kapitals und die "Innovation" der Finanzmärkte keinerlei Einschränkung mehr unterliegen", so die Analyse der Petition, die am 27. März in diversen europäischen Zeitungen veröffentlicht wurde.

Aus diesem Grund helfen auch inhaltslose Aufrufe nach mehr "Transparenz" oder moralische Kritik am Verhalten von Bankiers oder Finanzinvestoren nicht weiter - stattdessen müsste man nach Ansicht der Verfasser_innen "die Grundfesten des Systems angreifen, das heißt die Strukturen radikal verändern."

Allerdings verweist die Petition zu Recht darauf, dass "jegliche Veränderung innerhalb der Europäischen Union ... an dem unbegrenzten Schutz (scheitert), den die EU-Verträge dem Finanzkapital gewähren. Entsprechend lautet die erste Schlußfolgerung, dass Artikel 56 des Lissaboner Vertrages abgeschafft werden muss, da dieser "jedwede Beschränkung des Kapitalflusses (untersagt) und ... so den ungehinderten Zugriff des Finanzkapitals auf die Gesellschaft (ermöglicht)."

Zweitens fordert die Petition, dass die in Artikel 48 des Lissaboner Vertrags verankerte Niederlassungsfreiheit beschränkt wird, da sie "das Finanzkapital in die Lage (versetzt), sich dort anzusiedeln, wo es die besten Bedingungen vorfindet." Mehr noch: Wie die jüngsten Urteile des EuGH belegen, werden auch elementare gewerkschaftliche und soziale Rechte mit Verweis auf die im Vertrag verankerte Niederlassungsfreiheit angegriffen und ausgehöhlt.

"Wenn Freiheit nur bedeutet, dass die Herrschenden - das Finanzkapital - den Rest der Gesellschaft versklaven dürfen, lehnen wir das ab. Unter Freiheit verstehen wir Freiheit vom Joch der Profitmaximierung", so lautet das Fazit der Petition, dem wir uns nur anschließen können.

(lk)

Redaktion

Impressum

Sahra Wagenknecht

MdEP, Koordinatorin für die Fraktion GUE/NGL im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Parlament Européen
Rue Wiertz, ASP 6F258
B-1047 Brüssel
Belgien
fon: +32-2-284 56 19
fax: +32-2-284 96 19

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