Informationen aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des
Europäischen Parlaments von Sahra Wagenknecht, MdEP, Mitglied in der Konföderalen Fraktion der Vereinten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL).

News from the Committee on Economic and Monetary Affairs (ECON)

19.12.2008

Umverteilung unabdingbar
    Artikel von Sahra Wagenknecht zum EU-Konjunkturprogramm in der Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 12.12.08
Keine Wiederbelebung des Vertrags von Lissabon
    Presseerklärung von Sahra Wagenknecht vom 11.12.08
Europäische Wettbewerbspolitik am Ende?
    Regeln für staatliche Beihilfen werden bis 2011 ausgesetzt
Einlagesicherung
    Europäisches Parlament stimmt über Vorschlag der Kommission ab
EU ringt um Konjunkturprogramm
    Ergebnisse des EU-Gipfels vom 11./12. Dezember 2008
Parlament will bei Regulierung von Rating-Agenturen mitreden

Umverteilung unabdingbar

Artikel von Sahra Wagenknecht zum EU-Konjunkturprogramm in der Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 12.12.08

Die EU steht vor der größten Wirtschaftskrise ihrer Geschichte. Trotz milliardenschwerer »Rettungspakete« kommt die Kreditvergabe der Banken nicht in Gang, die Börsenkurse stürzen in die Tiefe, zentrale Industriebranchen sind von einer »Epidemie der Überproduktion« (Marx) befallen, zahlreiche Bankrotte absehbar. Allen Statistiktricks zum Trotz wird die Zahl der Arbeitslosen in den nächsten Jahren gravierend steigen. Die Lage ist so ernst, dass inzwischen sogar die EU-Kommission hektische Aktivitäten entfaltet. Sie stellte den Plan für ein europäisches Konjunkturprogramm vor, das als »Dringlichkeitsmaßnahme« eine Finanzspritze in Höhe von 200 Milliarden Euro einfordert. Welches Land welchen Beitrag zu diesem Gesamtpaket beisteuert, ist allerdings heiß umstritten.

Besonders geizig gibt sich dabei die Bundesregierung – und dies, obwohl der Spielraum hierzulande größer ist als in fast allen anderen EU-Staaten. Bei genauer Betrachtung beläuft sich der fiskalische Impuls des bisher geplanten deutschen Konjunkturpakets für 2009 jedoch auf ganze vier Milliarden Euro – ein lächerlicher Betrag im Vergleich zu den Summen, die Japan, die USA oder auch China mobilisieren, um der Krise entgegenzuwirken. Wieso tritt ausgerechnet Deutschland in Sachen Konjunkturprogramm so auf die Bremse? Als es darum ging, marode Banken, die sich verspekuliert hatten, mit Steuergeld aufzufangen, wurde immerhin ohne Zögern ein »Rettungsschirm« in Höhe von beispiellosen 500 Milliarden Euro aufgespannt.

Tatsächlich ist das nur scheinbar ein Widerspruch. Die Steuermilliarden werden verbraten, um deutsche Banken für den Kampf um neue Marktanteile fit zu machen. Um den eigenen Binnenmarkt hingegen glaubt man sich als »Exportnation« nicht scheren zu müssen. Frei nach Kurt Tucholsky, der es schon 1931 so fasste: »Export ist, wenn die andern kaufen sollen, was wir nicht kaufen können.« Für Berlins Finanzsenator Sarrazin macht es daher auch keinen Sinn, den Regelsatz für Hartz IV-Empfänger zu erhöhen – das Geld könnte womöglich in Fernost landen statt in den Taschen deutscher Konzerne und ihrer Aktionäre.

Das jetzige Krisenmanagement ist eine direkte Fortsetzung der Politik der vergangenen Jahre, die für die wirtschaftliche Katastrophe, auf die wir zusteuern, wesentlich verantwortlich ist. Die Alternativen liegen auf der Hand und müssten nicht einmal zu einer Erhöhung der Staatsverschuldung führen. Allein eine Millionärssteuer von zehn Prozent auf Privatvermögen oberhalb von einer Million Euro könnte jährlich etwa 200 Milliarden Euro in die öffentlichen Kassen spülen. Genug Geld, um Rente, Kindergeld und ALG II deutlich anzuheben, die chronische Unterfinanzierung von Bildung und Gesundheit zu beenden, den Investitionsstau bei der öffentlichen Infrastruktur zu überwinden sowie durch einen massiven Kaufkraftschub den Binnenmarkt zu stabilisieren und der Krise aktiv entgegenzuwirken.

Darüber hinaus gehört die Vergesellschaftung des Finanzsektors endlich auf die Tagesordnung. Eine radikale Umverteilung von oben nach unten ist nicht nur ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Sie ist inzwischen auch ein zwingendes Erfordernis wirtschaftspolitischer Vernunft, das sich allerdings nur gegen die Interessen der oberen Zehntausend durchsetzen lässt. Auf freiwillige Einsicht bei Merkel und Steinbrück sollte man dabei nicht hoffen.

Keine Wiederbelebung des Vertrags von Lissabon

 Anlässlich des EU-Gipfels vom 11./12. Dezember erklärt Sahra Wagenknecht, Europaabgeordnete und Mitglied des Vorstands der Partei DIE LINKE:

„Die EU muss das Votum der irischen Bevölkerung endlich akzeptieren: Der Vertrag von Lissabon ist gescheitert. Im einzigen Land, in dem die Bevölkerung abstimmen durfte, wurde der Vertragsentwurf mehrheitlich abgelehnt – wie schon vorher der Entwurf einer europäischen Verfassung von einer Mehrheit der Franzosen und Niederländer abgelehnt worden ist.

Demokratie kann nicht bedeuten, dass man so oft über dieselbe Sache abstimmen lässt, bis einem das Ergebnis in den Kram passt. Zumal die Mehrheit der Iren gute Gründe hatte, einen Vertrag abzulehnen, der die EU womöglich auf lange Zeit in ein neoliberales Korsett presst, die Militarisierung vorantreibt und zentrale Grundrechte aushebelt.

Die vertraglichen Grundlagen der EU müssen neu verhandelt werden. Gerade die aktuelle Finanzkrise hat die Grenzen des neoliberalen Integrationsprojekts schonungslos offengelegt: Zentrale neoliberale Grundpfeiler wie der Stabilitätspakt oder die europäische Wettbewerbspolitik wurden durch die Entwicklungen der letzten Monate ad absurdum geführt. Statt eines Stabilitätspakts, der den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten in Krisenzeiten unnötig einengt, brauchen wir einen europäischen Sozialpakt, der soziale Grundrechte (auf Arbeit, Wohnen, Bildung und Gesundheitsversorgung) garantiert. Statt einer Wettbewerbspolitik, die zur Kommerzialisierung und Privatisierung öffentlicher Güter führt, brauchen wir eine öffentliche Daseinsvorsorge, die als eigenständiger Pfeiler im EU-Vertrag verankert und von den Binnenmarkt-, Wettbewerbs- und Vergaberegeln ausgenommen wird. Statt den Unternehmen unbegrenzte Freiheiten zu gewähren, muss eine soziale Fortschrittsklausel in den EU-Vertrag eingefügt werden, die klarstellt, dass soziale und gewerkschaftliche Rechte im Konfliktfall Vorrang haben vor der Niederlassungs-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit.

Der Vertrag von Lissabon ist eine Fehlgeburt. Im Interesse der europäischen Bevölkerung muss er endlich beerdigt und der Weg freigemacht werden für die Neugründung einer sozialen, demokratischen und dem Frieden verpflichteten Europäischen Union."

Sahra Wagenknecht
Brüssel, 11. Dezember 2008 

Europäische Wettbewerbspolitik am Ende?

Regeln für staatliche Beihilfen werden bis 2011 ausgesetzt

Die europäische Wettbewerbspolitik stößt angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise immer mehr an ihre Grenzen. Schon die umfangreichen „Rettungspakete“ für die Banken hatten zu zahlreichen Konflikten zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission geführt: Zum Beispiel beschwerte sich EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes, dass die deutsche Commerzbank für eine staatlichen Kapitalspritze in Höhe von 8,2 Mrd. Euro vergleichsweise wenig Zinsen zahlen sollte. Während die EU-Kommission 10 Prozent Zinsen verlangte, hatten sich Bundesregierung und Commerzbank auf zwei Tranchen zu 5,5 und 8,5 Prozent geeinigt.

Am Ende gab die Kommission klein bei: Am 5. Dezember veröffentlichte sie eine Mitteilung, in der die Regeln aufgeweicht werden, nach denen die Mitgliedstaaten ihre heimischen Banken unterstützen dürfen. Zum Beispiel sollen die Kreditinstitute künftig nicht mehr automatisch zu einer Umstrukturierung gezwungen sein, nachdem sie eine staatliche Kapitalspritze in Anspruch genommen haben. Ferner sollen die Zinsen von der wirtschaftlichen Lage der Bank abhängig gemacht werden, wobei nach dem Grundsatz "je schlechter die Lage, desto höher die Zinsen" verfahren werden soll.

Der Kapitalspritze für die Commerzbank dürfte jetzt also nichts mehr im Weg stehen - obwohl gerade in diesem Fall ein deutliches Nein angebracht gewesen wäre. Schließlich kann es nicht sein, dass die angestrebte Megafusion zwischen Commerzbank und Dresdner Bank, die zahlreiche Arbeitsplätze kosten und die Konzentration verschärfen wird, auch noch mit Steuergeldern subventioniert wird. Hier zeigt sich einmal mehr, dass es der EU-Kommission gar nicht darum geht, wachsender Konzentration und wirtschaftlicher Macht entgegenzuwirken. Es geht allein darum, die Kommerzialisierung und Privatisierung voranzutreiben bzw. den Einfluss des Staates auf die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Doch nicht nur die Rettungspakete für die Banken legen die Widersprüche der neoliberalen Wettbewerbspolitik offen. Mit der europaweiten Verabscheidung von Investitions- und Konjunkturprogrammen wird es für die Kommission vollends unmöglich, an dem Verbot bzw. der rigorosen Kontrolle staatlicher Beihilfen festzuhalten. Als Eingeständnis dieses Scheiterns legte die Kommission am 17. Dezember eine weitere Mitteilung vor, nach der die bislang gültigen Beihilferegeln bis Ende 2010 ausgesetzt werden. So soll es den Mitgliedstaaten in den nächsten Jahren u.a. erlaubt sein:

- Unternehmen mit Beihilfen von bis zu 500.000 Euro zu unterstützen

- Staatsgarantien für Kredite zu günstigen Konditionen zu vergeben

- Kredite (z.B. für die Produktion umweltfreundlicher Produkte) zu subventionieren

- kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 2,5 Millionen Euro pro Jahr zu unterstützen (sofern die Investitionen zu mindestens 30 Prozent von privaten Investoren finanziert werden).

Nun mag man diese Lockerung der Beihilferegeln begrüßen. Allerdings drängt sich die Frage auf, welchen Sinn eine europäische Wettbewerbspolitik hat, die in entscheidenden Situationen ohnehin außer Kraft gesetzt wird. Es reicht daher nicht, die Kontrolle staatlicher Beihilfen lediglich auszusetzen: sie sollte ganz abgeschafft werden, bis man die europäische Wettbewerbspolitik von Grund auf neu gestaltet hat. "Privat vor Staat" darf nicht länger die Maxime sein; vielmehr muss der gesamte Bereich der öffentlichen Wirtschaft von den Binnenmarkt- und Wettbewerbsregeln ausgenommen werden.

(lk)

Einlagesicherung

Europäisches Parlament stimmt über Vorschlag der Kommission ab

Angesichts des mit der gegenwärtigen Finanzmarktkrise verbundenen Vertrauensschwunds der Bürgerinnen und Bürger in die Stabilität der Banken ist die Europäische Kommission mit einem Vorschlag zur Änderung der Einlagengarantien aktiv geworden. Im Hintergrund stand auch die negative Erfahrung mit der Krise der britischen Bank Northern Rock. Aufgrund der Meldung, dass diese Bank in Schieflage geraten ist, wurde sie von den Kunden regelrecht bestürmt, die alle ihr Geld in Sicherheit bringen wollten. Am Ende stand dann die Verstaatlichung von Northern Rock, da ihre Eigenmittel aufgrund der kurzfristigen Abhebungen nahezu aufgebraucht waren. Mit einem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 94/19/EG über Einlagensicherungssysteme im Hinblick auf Deckungssumme und Auszahlungsfrist hat die Kommission nun reagiert.

Kern des Vorschlags ist eine Erhöhung der in der EU vorgeschriebenen Deckungssumme, die derzeit lediglich bei 20.000 EUR liegt. Nach dem Vorschlag der Kommission soll diese Deckungssumme "in einem ersten Schritt auf mindestens 50 000 EUR und nach einem Jahr auf mindestens 100.000 EUR erhöht werden." Auch in der Entschließung des Parlaments wird eine Erhöhung der gesetzlichen Mindestgarantie von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro gefordert, die bis 30. Juni 2009 von allen EU-Staaten umgesetzt werden muss. Bis zum 31.12.2010 soll die Deckungssumme sogar auf 100.000 EUR erhöht werden - wobei vorher allerdings eine Studie zur Folgenabschätzung durchgeführt werden soll, um zu klären, ob die Mitgliedsländer für eine solche Erhöhung auch die Mittel haben. Ferner will das Parlament in jede Entscheidung über eine mögliche Erhöhung der Deckungssumme mit eingebunden sein und fordert daher, erforderliche Änderungen nur im Rahmen eines normalen Verfahrens vorzunehmen statt mit einseitig erlassenen Rechtsvorschriften im Komitologieverfahren zu arbeiten.

Unterschiedliche Ansichten haben Kommission und Parlament hinsichtlich der Auszahlungsfrist. Während die Kommission hier eine Frist von drei Tagen vorschlug, plädierte das Europäische Parlament für 20 Tage, da eine andere Regelung aus technischen Gründen nur schwer realisierbar sei und bei einer dann doch auftretenden Verzögerung weiteres Vertrauen der Kunden verloren ginge. Bislang belief sich die Auszahlungsfrist auf drei Monate, die sogar auf neun Monate verlängert werden konnten.

(aw, lk)

EU ringt um Konjunkturprogramm

Am 11. und 12. Dezember traf sich der Europäische Rat in Brüssel. Zu den wichtigsten Ergebnissen dürfte zählen, dass sich die Staats- und Regierungschefs auf ein Europäisches Konjunkturprogramm in Höhe von ca. 1,5 Prozent des BIP (etwa 200 Mrd. EUR) geeinigt haben, das zu 80 Prozent von den Mitgliedstaaten, zu 20 Prozent aus EU-Mitteln finanziert werden soll.

Vor allem der sturen Haltung der Bundesregierung ist es zu danken, dass die Beschlüsse des Rats zum Konjunkturprogramm noch hinter den entsprechenden Vorschlägen der EU-Kommission zurückgeblieben sind. So hatte sich die EU-Kommission u.a. noch für "zeitweilig erhöhte Transferzahlungen an Arbeitslose oder Haushalte mit niedrigem Einkommen oder für eine vorübergehende Verlängerung der Arbeitslosenunterstützung" sowie eine "vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze" ausgesprochen. Entsprechende Vorschläge fehlen in den Schlussfolgerungen des Rates; stattdessen wird dort betont, dass "staatliche Maßnahmen in Form einer Erhöhung der öffentlichen Ausgaben, sinnvoll gestalteter Verringerungen der Steuerbelastung, einer Senkung der Soziallasten, einer Unterstützung für bestimmte Kategorien von Unternehmen oder direkter Beihilfen für die Haushalte" mit "intensiven Bemühungen zur Durchführung der Strukturreformen im Rahmen der Lissabon-Strategie einhergehen" müssen.

Dabei wäre das Gegenteil erforderlich: Es muss endlich Schluss sein mit den neoliberalen Strukturrreformen, die in Deutschland unter dem Namen Agenda 2010 vorangetrieben wurden. Wer den Konsum und die Nachfrage nachhaltig steigern will, muss letztlich auch die neoliberalen Arbeitsmarkt"reformen" rückgängig machen, die den Druck auf Arbeitslose und Beschäftigte enorm verschärft und zu einer rasanten Ausweitung des Niedriglohnsektors beigetragen haben. Dank Hartz IV ist der Niedriglohnsektor in Deutschland inzwischen größer als in den anderen EU-Ländern. Eine deutliche Anhebung des Arbeitslosengeldes und eine flächendeckende Einführung von Mindestlöhnen wären daher nicht nur das beste Konjunkturprogramm - nur so lässt sich auch sicherstellen, dass diejenigen, die schon vom "Aufschwung" der letzten Jahre nicht profitiert haben, jetzt auch noch die schwersten Lasten der Krise zu tragen haben.

(lk)

Parlament will bei Regulierung von Rating-Agenturen mitreden

Dass man den Ratings der einschlägigen Agenturen nicht trauen kann, dürfte inzwischen allgemein bekannt sein. Tatsächlich haben die beiden Großen in dieser Branche, die amerikanischen Unternehmen Standard & Poor' s und Moody's, ein faktisches Monopol auf diesem Gebiet. Ins Gerede sind sie gekommen, da sie ausgerechnet von jenen Finanzinstituten bezahlt werden, deren Produkte sie bewerten. Da ist eine objektive, kritische Einschätzung kaum zu erwarten. In seinem Buch "Ende der Party - Die Explosion im Finanzsektor und die Krise der Weltwirtschaft" schreibt Lucas Zeise über die Arbeit dieser Agenturen: "Das Urteil der Rating-Agenturen über die strukturierten Kredite war nicht gelegentlich falsch, es war generell falsch und irreführend." Was liegt da näher, als auf europäischer Ebene für mehr Kontrolle und Transparenz zu sorgen?

Nach umfangreichen Konsultationen mit Behörden, Finanzinstituten und Verbänden legte die Kommission im November einen Vorschlag für eine Verordnung über Ratingagenturen vor. Nachdem man jahrelang auf die Selbstregulierung vertraut hat, wird dort endlich eingestanden, dass die auf der "freiwilligen Einhaltung des IOSCO-Kodexes basierende Selbstregulierung ... keine angemessene verlässliche Lösung für die Behebung der strukturellen Mängel des Gewerbes zu sein (scheint)."

Da die Banken aufgrund der Eigenkapitalrichtlinie verpflichtet sind, die Risiken der Forderungen von Kreditinstituten und Wertpapierhäusern anhand externer Ratings bestimmen zu lassen, hat die Kommission nun vorgeschlagen, bestimmte Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG, welche die technischen Bestimmungen des Risikomanagements betreffen, zu ändern. Ihr Vorschlag sah vor, dass "die zuständigen Behörden die notwendigen Maßnahmen" treffen - mit anderen Worten: die Regelungen für eine größere Transparenz der Agenturen sollten im Komitologieverfahren allein von den dafür zuständigen Behörden beschlossen werden. Dagegen wandte sich das Europäische Parlament in einem am 16.12.2008 verabschiedeten Entschließungsantrag, vorgelegt vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Der Antrag fordert, die Regelungen über Offenlegungspflichten im Mitentscheidungsverfahren zu behandeln, also das Parlament als gleichberechtigten Gesetzgeber einzubeziehen. Von der Kommission verlangt das Parlament, eine Regelung im Rahmen des Vorschlags für eine Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinien oder im Rahmen des Vorschlags für eine Verordnung über Ratingagenturen zu finden. Dem konnte sich die linke Fraktion anschließen.

(aw)

 

Redaktion

Impressum

Sahra Wagenknecht

MdEP, Koordinatorin für die Fraktion GUE/NGL im Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments

Parlament Européen
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B-1047 Brüssel
Belgien
fon: +32-2-284 56 19
fax: +32-2-284 96 19

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